Häufige Fragen

Im Folgenden werden häufige an das Kollegium gerichtete Fragen in alphabetischer Reihenfolge beantwortet.

Bitte beachten Sie darüber hinaus die umfassenden Hinweise, die Ihnen mit der Infomappe vor Schulantritt Ihres Kindes ausgehändigt wurden.

Ausstattung:

Nach den Materiallisten der Schule auf Kosten der Eltern zu beschaffen und zu beschriften. Zustand regelmäßig kontrollieren (Hefte, Mäppchen, Klebestifte…).

Beurlaubung: 

Bis zu 2 Tagen über die Klassenleiter, darüber hinaus von der Schulleiterin. Nicht vor und im Anschluss an Ferien!

Betreuung:

Der Schulträger macht ein Betreuungsangebot vor und nach dem Unterricht. Dieses wird eingerichtet, wenn mindestens 8 Kinder teilnehmen. Dies ist im Schuljahr 2019/20 erstmals der Fall.

Da die Aufsicht vor Beginn des Offenen Anfangs um 8.20 Uhr im Schulhaus nicht geleistet werden kann, dürfen nur die Kinder die Schule betreten, die zur Betreuung angemeldet und somit entsprechend erfasst sind. Dies gilt auch in der kalten Jahreszeit. 

Bücher:

Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist möglich. Voraussetzung ist die Anmeldung im Onlineportal des Schulträgers. 

Busfahrten:

Siehe Fahrplan. An den Tagen der Zeugnisausgabe (letzter Freitag im Januar und letzter Schultag vor den Sommerferien) findet die Rückfahrt für alle Schüler um 12.30 Uhr statt.

Bildungs- und Teilhabepaket:

Ermöglicht die Teilnahme von Kindern aus finanziell schwächer gestellten Familien an Schulausflügen etc. Wichtig: Anträge müssen vorab gestellt werden. Vordrucke sind im Sekretariat der Schule erhältlich.

Entschuldigungen:

Wenn möglich bereits vorab (evtl. durch Geschwisterkind/Mitschüler) in mündlicher Form.

Nach Krankheiten und vor sonstigen Abwesenheiten in schriftlicher Form über den/die Klassenlehrer/-in.

Extreme Wetterverhältnisse:

Die landesweit vorgeschriebene Regelung zur Unterrichtserteilung bei extremen Witterungsbedingungen, wie z. B. bei starkem Schneefall oder bei extremer Glätte usw. gibt Folgendes vor: Grundsätzlich findet Unterricht statt. Unterricht, auch wenn er nur für einen Teil der Schülerinnen und Schüler erteilt werden kann, ist sinnvoller als genereller Unterrichtsausfall. Kinder, die zur Schule kommen können, haben ein Recht auf Unterricht. Unabhängig davon liegt es in der Verantwortung der Eltern zu entscheiden, ob ihr Kind bei extremen Wettersituationen zu Hause bleibt. Schülerinnen und Schülern, die aufgrund der Entscheidung ihrer Eltern nicht in die Schule gekommen sind oder auch aufgrund von ausgefallenen Schulbusfahrten nicht in die Schule kommen konnten, erwachsen daraus keine Nachteile. In den vergangenen Jahren fiel die Fahrt des Schulbusses ab und zu aufgrund der Wetterverhältnisse nach Unterrichtsschluss um 13 Uhr aus. Über den Ausfall dieser Fahrten wurde die Schule leider sehr kurzfristig informiert, sodass das Kollegium alle betroffenen Eltern telefonisch um die Abholung ihrer Kinder bitten musste. Hier kann das Kollegium nur um Ihr Verständnis bitten und auch daran erinnern, dass die Busfahrten in der Regel aufgrund von Sicherheitsbedenken ausfallen. In diesem Zusammenhang ist folgender Hinweis sehr wichtig: Wenn Sie neben Ihrem Kind auch andere Kinder der Schule mit Ihrem Auto nach Hause fahren, darf dies nur mit Einverständnis der jeweiligen Erziehungsberechtigten geschehen, da Sie im Falle eines Unfalls haftbar gemacht werden können. Zudem müssen Sie für die Kinder, die sie mitnehmen, einen Kindersitz bereithalten, sofern dieser erforderlich ist.

Förderverein Gruschu:

Mitgliedsantrag kann über die Schule bezogen werden. Die Arbeit des Fördervereins unterstützt zu 100 % das Lernen Ihrer Kinder. Herzlich willkommmen!

Frühstück: 

Achten Sie im Interesse Ihres Kindes auf ein gesundes(!) Schulfrühstück und auf ausreichend Flüssigkeit.

Fundsachen:

Werden am Fundsachenständer gesammelt.

Kommunikation:

Bitte schauen Sie täglich ins Hausaufgabenheft Ihres Kindes. Dieses können Sie auch für Mitteilungen Ihrerseits an die Lehrer nutzen. Unterschreiben Sie, dass Sie Kenntnis von Lehrermitteilungen genommen haben. Auch Gesprächstermine können über das Mitteilungsheft vereinbart werden.

Krankheit, Infektionen, Läuse:

Gesondertes Merkblatt zum Infektionsseuchenschutzgesetz beachten (Info – Mappe).

Parken/Anfahrt zur Schule: 

Diese Maßnahmen dienen der Sicherheit Ihrer Kinder:

Bitte benutzen Sie die Parkplätze an der Mehrzweckhalle.

Gefährden Sie nicht den Schulweg der Kinder – markiert durch die „gelben Füße“.

Das Befahren und Parken des Wendehammers eine halbe Stunde vor Schulbeginn bzw. von 12.15 bis 14 Uhr ist verboten!

Schülerbibliothek:

Wird durch die Klassen genutzt, wöchentliche Ausleihe ist möglich. 

Sport:

Beachten Sie aus Gründen der Unfallverhütung die Hinweise zum Tragen von Haarbändern und Schmuck.

Unfälle:

Unfälle auf dem Schulweg und in der Schule mit anschließendem Arztbesuch bitte unbedingt in der Schule melden!

Verhaltensregeln:

In Zusammenarbeit mit Schülern, Eltern und Lehrern wurden unsere Regeln erarbeitet. Bei Regelverstoß greifen die in der Gesamtkonferenz verabschiedeten Maßnahmen. Hinweise zum Verhalten im Bus und an der Haltestelle entnehmen Sie der Info – Mappe.

Versicherungsschutz:

Unfallversicherung über den Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV), für Unfälle auf dem Schulgelände und auf dem Schulweg.

Winterliche Straßenverhältnisse:

Sollte der Busverkehr witterungsbedingt eingeschränkt sein oder ausfallen, entscheiden die Eltern, ob der Schulweg für ihr Kind zumutbar ist. Die Schule ist geöffnet.

Wenn Sie sich entscheiden, bei Wegfall der morgendlichen Busfahrt das Betreuungsangebot zu nutzen und Ihr Kind zur Schule fahren, müssen Sie mittags selbst Ihr Kind wieder abholen.